Operativa_Personalservice_Anfrage_2

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Ich kann beim Termin nicht anwesend sein.

Wenn es sich um einen Ersttermin handelt (i.d.R. angekündigt durch einen Aushang), bekommen Sie bei Abwesenheit einen kostenfreien zweiten Termin. Leider sind beide kostenfreien Termine nicht flexibel. Alternativ kann eine andere Person (mind. 18 Jahre) für Sie anwesend sein.

Sie können jederzeit einen kostenpflichtigen Wunschtermin vereinbaren: https://termin.techem.de/

Wann bekomme ich den zweiten Termin?

Bei einer Zweitanfahrt bekommen Sie den zweiten Termin per Terminbrief im Briefkasten mitgeteilt. Dies erfolgt mindestens 10-14 Tage vor dem angesetzten Termin.

Kann ich einen neuen Termin machen?

Leider können wir keine Wunschtermine anbieten. Die mitgeteilten Termine sind fest und nicht flexibel. Wunschtermine sind möglich, aber für Sie kostenpflichtig. Für einen für Sie passenden Termin wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Sie können jederzeit einen Wunschtermin vereinbaren: https://termin.techem.de/

Kann ich einen Termin verschieben?

Da Termine Monate im voraus geplant werden und mehrere tausend Mieter betreffen, können wir leider keine flexiblen Termine anbieten. Der Termin kann daher nicht auf andere Tage verschoben werden.

Sie können jederzeit einen Wunschtermin vereinbaren: https://termin.techem.de/

Was mache ich, wenn ich beide Termine verpasst habe?

Sollten Sie alle übermittelten Termine nicht wahrgenommen haben, wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung oder an https://termin.techem.de/ um einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Ich möchte einen Termin absagen, geht das?

Wir sind zur Dokumentation der Abwesenheit und/oder Terminverweigerung verpflichtet. Daher muss auch trotz einer Terminabsage durch den Mieter die Einheit vor Ort dokumentiert werden. Dies zählt als Anfahrt/Termin.

Findet der Termin trotz Corona/Lockdown statt?

Da unsere Arbeiten an gesetzliche Regelungen oder Eichfristen geknüpft sind – finden alle Termine ordnungsgemäß statt um einer weiteren Gefährdung für Ihre Gesundheit entgegenzuwirken. Unsere Service-Techniker sind verpflichtet sämtliche gesetzliche Infektionsschutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Verwendung von Desinfektionsmittel) einzuhalten um die Ansteckungsgefahr für Mieter und die eigene Gesundheit zu vermeiden.

Sollten Sie erkrankt sein oder sich in Quarantäne befinden melden Sie es bitte umgehend bei uns an. Wir informieren Sie gern über das Vorgehen mit Ihrem dadurch verpassten Termin.

Fall melden

WIR KÜMMERN UNS!

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Wenn Sie ein Anliegen bezüglich eines von uns durchgeführten oder angekündigten Montagetermins haben zögern Sie nicht uns über das Formular zu kontaktieren. Unser kompetentes Serviceteam kümmert sich so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Aufkommens die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen kann.

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